Blog-Layout

Neue Corona-Verordnung sorgt für Unverständnis in der Tourismus-Branche

 (1. Juni 2021) Die Erwartungen waren hoch, als die Brandenburger Landesregierung die nächsten Öffnungsschritte für den Tourismus im Land ankündigte. Was heute vorgestellt wurde, sorgt in erster Linie für Unverständnis, Kopfschütteln und Verärgerung.

„Ja, Öffnungsschritte sind gut, wichtig und wir begrüßen sie angesichts der sich entspannenden Corona-Lage auch ausdrücklich“, sagt dazu Markus Aspetzberger, Geschäftsführer des Landestourismusverbands Brandenburg und ergänzt: „Im Detail wurde hier aber ein kaum zu durchblickendes und bürokratisches Monster auf Gäste wie Gastgeber losgelassen.“

Wer in Brandenburg Urlaub machen möchte, muss in der Ferienwohnung, auf dem Campingplatz oder auf dem Boot bei Ankunft einen negativen Coronatest vorweisen. Wer in einem Hotel oder in einer Pension übernachten will, muss sich zusätzlich alle 72 Stunden testen lassen. Für Gäste schwer nachzuvollziehen, für Gastgeber die beispielsweise sowohl Hotelzimmer als auch Ferienwohnungen vermieten, ein weiterer administrativer Hemmschuh.

Nicht viel besser sieht das Ergebnis beim Thema Außengastronomie aus. Dass die neue Verordnung vorschreibt, dass Außengastronomie ohne Test möglich ist, wäre eigentlich eine große Erleichterung. Sie ist nur leider mit dem Nachsatz versehen, dass Gastgeber, die auch den Innenbereich für Gäste öffnen wollen, dann auch weiterhin einen Test von Gästen im Außenbereich verlangen müssen. Wer hingegen nur den Außenbereich öffnet, darf das dann ohne Testpflicht.

Als „lebensnah“ wurden die neuen Regeln eigentlich angekündigt. Verständliche, nachvollziehbare Regeln und eine Politik, die die Tourismusbranche unterstützt, sehen aber anders aus. Brandenburg bleibt damit weit hinter anderen Bundesländern zurück.

Kontakt


Landestourismusverband Brandenburg e.V. (LTV)


Alla Dick


alla.dick@ltv-brandenburg.de




Share by: