Blog-Layout

Aktuelle Corona-Verordnung für Brandenburg

(3. Juni 2021) Die geänderte 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg hat ab 3. Juni Gültigkeit – und gilt vorerst bis einschließlich 24. Juni. Weitere Erleichterungen sollen am 11. Juni in Kraft treten. Diese Änderungen werden in der Verordnung zeitnah ergänzt. Danach soll eine Umgangsverordnung mit wenigen konkreten Einschränkungen die Eindämmungsverordnung ablösen. 

 Zur Verordnung 

Kontakt


Landestourismusverband Brandenburg e.V. (LTV)


Alla Dick


alla.dick@ltv-brandenburg.de




Share by: