Mitgliedschaft

Mitgliedschaft


Der Landestourismusverband Brandenburg e.V. hat ordentliche und fördernde Mitglieder.

 

Wer kann ordentliches Mitglied werden?

 

Als ordentliche Mitglieder im LTV Brandenburg sind anerkannte touristische Organisationen zugelassen. Sie müssen darüber hinaus einen Zuständigkeitsbereich haben, der einen oder mehrere Landkreise oder kreisfreie Städte umfasst.

Alternativ nehmen sie als landesweit tätige Organisationen des öffentlichen und privaten Rechts, touristische Aufgaben wahr oder beeinflussen sie.

 

Ordentliche Mitglieder haben sowohl passives als auch aktives Wahlrecht.

 

Wer kann förderndes Mitglied werden?

 

Förderndes Mitglied kann werden, wer als natürliche Person, juristische Personen oder Institution, die Zwecke des Verbandes unterstützt. Personen, die fördernde Mitglieder sind, haben auch passives Wahlrecht.

 

Ehrenmitglieder

 

Zu Ehrenvorsitzenden oder Ehrenmitgliedern im LTV Brandenburg können Personen ernannt werden, die sich um die Förderung der Verbandsziele und des Tourismus in Brandenburg besondere Verdienste erworben haben.

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