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LTV begrüßt vorläufige Entscheidung zum Beherbergungsverbot in Brandenburg vom 16. Oktober 2020

(16. Oktober 2020) Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg heute Abend mitteilte, hat es in zwei Eilverfahren das Beherbergungsverbot in Brandenburg vorläufig außer Vollzug gesetzt. Zur Begründung heißt es, das Beherbergungsverbot sei voraussichtlich unverhältnismäßig. Das Maß, in dem es voraussichtlich zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitrage, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht der daraus folgenden Einschränkungen.

„Für die Gastgeberinnen und Gastgeber in Brandenburg ist das eine überaus wichtige Entscheidung. Das bestehende Beherbergungsverbot drohte der Branche in den nächsten Wochen die wirtschaftliche Existenz zu entziehen“, kommentiert Markus Aspetzberger, Geschäftsführer des Landestourismusverbands Brandenburg.

Der Tourismus in Brandenburg nimmt die derzeitige Lage überaus ernst und leistet durch klare Schutz- und Hygienekonzepte seit Monaten seinen Beitrag, um die Sicherheit für Mitarbeiter und Gäste sicherzustellen. Wenn alle sich also im Alltag ebenso wie im Urlaub an die aktuell geltenden Verhaltens- und Abstandsregeln halten, entsteht durch eine Übernachtung im Hotel oder in der Ferienunterkunft kein zusätzliches Infektionsrisiko.

Dieses Urteil ist ein Lichtblick für die touristischen Betriebe in Brandenburg sowie ihre rund 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein aufgehobenes Beherbergungs-verbot ersetzt aber nicht den Bedarf an höheren Testkapazitäten sowie einer raschen und flächendeckenden Einführung von Schnelltests, die ein wichtiger Baustein sein werden, um die nächsten Monate gemeinsam zu meistern.

Kontakt


Landestourismusverband Brandenburg e.V. (LTV)


Alla Dick


alla.dick@ltv-brandenburg.de




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