Blog-Layout

Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung

(16. September 2021) Das Brandenburger Kabinett hat  die Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung beschlossen, die am 16. September 2021 in Kraft treten wird und bis einschließlich 13. Oktober 2021 gilt.

Die neue Verordnung macht die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz zum neuen Leitindikator zur Beurteilung der pandemischen Lage. Außerdem wird die 2G-Regel als Option für bestimmte Bereiche (beispielsweise Innengastronomie, Veranstaltungen oder Beherbergung) eingeführt. Dort gilt dann Zutritt nur für Geimpfte, Genesene sowie Kinder unter 12, dafür gibt es keine Abstandsregeln, keine Maske und keine Beschränkungen bei der Personenzahl mehr.

Kontakt


Landestourismusverband Brandenburg e.V. (LTV)


Alla Dick


alla.dick@ltv-brandenburg.de




Share by: